Bezirksfrauen-Patientenverfügung

Karl-Heinz Poppe referierte bei den Bezirksfrauen

Zu dem Thema „Patientenverfügung“ kam Karl-Heinz Poppe, zum monatlichen Treffen der Frauengruppen aus dem Bezirksverband, in das Vereinshaus der Spredeyer Kleingärtner. Der Nachmittag begann wie immer mit Kaffee, Kuchen und belegten Brötchen. 29 Frauen waren zu diesem Nachmittag erschienen. Frisch gestärkt begann Karl-Heinz Poppe mit seinem Referat.

Er sagte: „Mit der Patientenverfügung legt man schriftlich fest, wie man ärztlich behandelt werden möchte, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Damit wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt, selbst wenn die Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.“

Die Patientenverfügung dient den Ärzten und dem Pflegepersonal als Orientierung zu den Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen. Ratsam ist es, die Verfügung einem gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten auszuhändigen, damit dieser die Durchsetzung der Patientenwünsche in die Wege leiten kann.

Die Verfügung erfüllt den Zweck, wirksam lebensverlängernde Maßnahmen zu verhindern, wenn der Patient nicht mehr im bewusstseinsklaren Zustand ist. Sie enthält Willenserklärungen des betroffenen Menschen, ob, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise er eine medizinische Untersuchung oder Behandlung wünscht.

Denn Ärzte dürfen nicht gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen von Patienten handeln. Patientenverfügungen können auch Aussagen zu Organspenden umfassen. Patientenverfügungen können jederzeit geändert oder z.B. durch Kopfnicken widerrufen werden.

Um das Thema näher zu Veranschaulichen, verteilte er Vordrucke einer Patientenverfügung und ging sie dann Punkt für Punkt mit den Anwesenden durch.

Auf Fragen ging er auch ein und beantwortete sie sofort.

Karl-Heinz Poppe bei seinem Vortrag.

 

Dietmar Richter AGÖ